Das Sozialrecht ist verankert u.a. in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB). Es unterscheidet zwischen sozialer Vorsorge, sozialer Entschädigung sowie sozialer Hilfen und Förderung.
Unter sozialer Vorsorge sind die Systeme angesprochen, die Versicherungsschutz bieten für kalkulierbare Risiken wie Krankheit, Pflegbedürftigkeit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Altersvorsorge, die in der Regel durch vorherige Beitragleistungen der Versicherten mitfinanziert sind.
Es handelt sich hier um
- Krankenversicherung (SGB V)
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Rentenversicherung (SGB VI)
- Pflegversicherung (SGB XI)
- Arbeitslosenversicherung (SGB III)
Bei sozialer Förderung handelt es sich im Wesentlichen um
- Ausbildungsförderung; BAföG
- Wohngeld
- Kindergeld (BKGG)
- Elterngeld (BEEG)
- Hilfen für Behinderte (SGB IX)
Bei sozialen Hilfen sind erfasst
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
Die Vielschichtigkeit dieser Systeme führt dazu, dass die Versicherten sich gegenüber den Sozialversicherungsträgern häufig ausgeliefert fühlen, aber auch auf Widerstände stoßen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Professionelle Beratung und Vertretung ist erforderlich, um die Hilfesuchenden in der Auseinandersetzung mit den Sozialversicherungsträgern im Widerspruchsverfahren und später im gerichtlichen Verfahren zu unterstützen.
In der Regel handelt es sich um langwierige Verfahren, so dass auch begleitende moralische Unterstützung wichtig ist.