Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer geltende Recht.  Als Individualarbeitsrecht wird in diesem Zusammenhang das Recht des Arbeitsverhältnisses und das Arbeitsschutzrecht bezeichnet. Demgegenüber regelt das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen  zwischen Arbeitnehmern als Kollektiv auf der einen Seite und Unternehmen bzw. deren Verbänden auf der anderen Seite.

Diese vielschichtigen Rechtsbeziehungen finden sich nicht in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch, sondern in einer Vielzahl verschiedener Gesetze. Weite Bereiche  wie z.B. die Arbeitnehmerhaftung und das Arbeitskampfrecht sind  überhaupt nicht gesetzlich geregelt, so dass  das Arbeitsrecht auch geprägt ist durch Richterrecht. 

Das Arbeitsrecht ist deshalb sehr unübersichtlich.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieses gilt auch für Betriebs – und Personalräte. 

Als Schwerpunkt der  anwaltlichen Tätigkeit schält sich deshalb heraus:

  • Beratung und Prozessvertretung der Mandantschaft in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, hier vor Allem bei der Abwehr von Kündigungen, Vergütungs – und Entfristungsklagen.
  • Bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind immer auch sozialrechtliche Folgen verbunden, so dass auch die umfassende Beratung sozialrechtlicher Fragestellungen dazugehört.
  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten im Zusammenhang mit betrieblichen Umstrukturierungen, aber auch bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Gleiches gilt für die Beratung und Vertretung von Personalräten
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