Arbeitsrecht in einem Theaterbetrieb

Unter dem Dach eines Theaters finden sich die unterschiedlichsten Berufsbilder. Neben den Künstlerinnen und Künstlern tragen viele weitere Personen zu dem Erfolg des Theaterbetriebes bei: in der Technik, im Vorstellungsdienst, im Service und in der Verwaltung.

Die Beschäftigung dieser Personen erfolgt in den unterschiedlichsten vertraglichen Varianten, sei es als Werkvertrag oder als  Dienstvertrag oder als Arbeitsvertrag.

Dabei sind all diese  Vertragsverhältnisse grundsätzlich eingebunden in gesetzliche Regelungen. Für die Arbeitsverhältnisse gelten darüber hinaus mitunter noch die unterschiedlichsten Tarifverträge, so u.a. die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. TV-L), so der NV-Bühne und der TV-Kulturorchester).

Durch familiäre Verbindungen hat sich eine besondere Affinität zum Arbeitsrecht im Bereich Theaterwesen herausgebildet, nicht nur durch die Beratung und Vertretung der Bühnenangehörigen, sondern auch durch die Beratung und Vertretung der betrieblichen Interessenvertretungen.

Aufgabe ist es, die Mandantschaft  durch die Vielschichtigkeit der unterschiedlichsten gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu führen.  

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