Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt auch im Sozialrecht
Das Arbeitsrecht wird von vielfältigen arbeitsrechtlichen Vorgaben geprägt. Zwar können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Abschluss, den Inhalt und die Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, sie sind jedoch an zwingende gesetzliche Vorschriften, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gebunden. Entscheidend ist dabei die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, für die der Gesetzgeber strenge Maßstäbe anknüpft.
Der Rechtsanwender ist gehalten, auf die Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen zuzugreifen. Dabei bedarf es gewissenhafter und professioneller Beratung und Vertretung.
Eine besondere Heraushebung ist in diesem Zusammenhang auch die Beratung und Vertretung der betrieblichen Interessenvertretungen nach den personalvertretungsrechtlichen bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen.
Rechtsanwalt Salfeld verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch von Betriebsräten und Personalräten.
Arbeitsrecht ist keine isolierte Rechtsmaterie. Bei einem arbeitsrechtlichen Mandat sind auch vielfältige sozialrechtliche Folgewirkungen zu beachten, so dass ein weiteres Spezialgebiet von Rechtsanwalt Salfeld auch das Sozialrecht erfasst.
In diesem Zusammenhang ist es Rechtsanwalt Salfeld ein besonderes Anliegen, Mandantinnen und Mandanten Hilfestellung zu geben bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen gegenüber Sozialversicherungsträgern (z.B. Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Arbeitsagenturen), aber auch wegen der Anerkennung einer Schwerbehinderung.